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Wohnungsangelegenheiten

Parteienverkehr Gemeindeamt

  • Montag bis Freitag:

    08:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag:

    08:00 - 12:00, 16:00 - 18:00 Uhr

Kontaktinformation

Dagmar Klotz

Wohnen | Mieten | Buchhaltung

Wohnungsansuchen

  • Schriftliche Bewerbung
  • Meldebestätigung über die historischen Meldedaten in Sölden oder Versicherungsauszug der ÖGK über Beschäftigungszeiten in Sölden

Wohnungsvergabekriterien der Gemeinde Sölden

Der Förderungswerber muss:

  • volljährig und entscheidungsfähig sein
  • Anzahl der Monate mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Sölden sind entscheidend
  • die Österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Sinne des § 17a TWFG 1991 Österr. Staatsbürgern gleichgestellt sein
  • bei Miet-/Kaufwohnungen zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 7 Jahre im Gemeindegebiet Sölden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein oder durch einen Beschäftigungsnachweis einer anerkannten inländischen Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS) für den Arbeitsmarkt in der Gemeinde Sölden in den letzten 7 Jahren zur Verfügung gestanden sein und weiterhin zur Verfügung stehen.
  • bei Eigentumswohnungen zum Zeitpunkt des Ansuchens mindestens 10 Jahre im Gemeindegebiet Sölden mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sein oder durch einen Beschäftigungsnachweis einer anerkannten inländischen Sozialversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS) für den Arbeitsmarkt in der Gemeinde Sölden in den letzten 10 Jahren zur Verfügung gestanden sein und weiterhin zur Verfügung stehen.
  • Gemeindebürger mit Behinderung haben Vorrang
  • danach Gemeindebürger mit Kindern nach Anzahl der Kinder
  • anschließend Gemeindebürger ohne Kinder
  • Wohnbauförderungskriterien sind bei wohnbaugeförderten Objekten einzuhalten
  • Bei nicht wohnbaugeförderten Objekten kann in Einzelfällen von den oben angeführten Kriterien abgesehen werden. Dabei sind die Mietverträge auf maximal drei Jahre zu beschränken (dadurch kein Mieterschutz nach dem Mietrechtsgesetz)
  • Familienangehörige Kinder (falls vorhanden) sollten die Kindereinrichtungsstätten (Kinderkrippe, Kindergärten, Volksschulen) in der Gemeinde Sölden besuchen
  • Bei gleichgelagerten Bewerbungsvoraussetzungen wird zur besseren Entscheidungsfindung der ausgearbeitete Punktekatalog angewendet
  • Jedes Ansuchen ist individuell für sich zu betrachten

Nachdem Mitarbeiter, inzwischen durch alle Branchen hindurch fehlen und durch die bisherigen Kriterien gute Mitarbeiter gerade deswegen abwanderten, weil sie keine Gemeindewohnung erhielten, sollten die neuen Kriterien dies verhindern. Durch den Beschäftigungsnachweis der oben angeführten Sozialversicherungen kann überprüft werden, ob der Wohnungswerber für den Arbeitsmarkt in der Gemeinde Sölden in den letzten 7 bis 10 Jahren zur Verfügung stand und die Chance dafür in Zukunft weiterhin besteht (Makarius Fender, Obmann Sozialausschuss).

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