18.12.2024

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Soziales

Tarife Wohn- und Pflegeheim

Folgend die Gebühren und Anpassungen für das Jahr 2025, die mit Wirksamkeit ab dem 01.01.2025 in Kraft treten.

Wohn- und Pflegeheim Sölden Tarife 2024  gültig ab 01.01.2024

Pflegegeldstufe Heimkosten

Brutto / Tag

Heimkosten

Brutto /Monat

Kurzzeitpflege

Brutto / Tag

Pflegegeldstufe 3 153,13 € 4.593,93 € 168,44 €
Pflegegeldstufe 4 183,28 € 5.498,46 € 201,61 €
Pflegegeldstufe 5 205,63 € 6.169,02 € 226,19 €
Pflegegeldstufe 6 225,08 € 6.752,46 € 247,59 €
Pflegegeldstufe 7 234,80 € 7.043,85 € 258,28 €

Von der Pension verbleibt der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner 20% zzgl. allfälliger Sonderzahlungen. Aus dem Pflegegeld verbleibt ein Taschengeld in der Höhe von 10% des Pflegegeldes der Stufe 3 (2024: 55,20 €)

Abwesenheitsvergütung:

  • Krankheitsbedingte Abwesenheiten
  • Ab dem 3. Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit wird ein um 10% verminderter Tagsatz verrechnet (Platzhaltegebühr).
  • Urlaubsregelung: HeimbewohnerInnen können einen Urlaub im Ausmaß von max. 20 Tagen pro Jahr konsumieren. Für 20 Tage reduziert sich der Tagsatz um 10%. Ab dem 21. Urlaubstag wird der volle Tagsatz verrechnet.

Parkgebühren

Hier finden Sie die Parkgebühren für die Tiefgarage Sozialzentrum:

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