18.12.2024
Beiträge
Soziales
Langzeitpflege Wohn- und Pflegeheim
Für eine Dauerpflege benötigt man mindestens die Pflegestufe 3.
Voraussetzungen:
- Mindestens Pflegestufe 3, gemäß § 22 des Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetzes
- Hauptwohnsitz in Tirol (bei Gemeindebürger außerhalb von Sölden muss zuerst mit der Heimatgemeinde über eine Aufnahme abgeklärt werden)
Finanzierung:
Vor der Gewährung der Hilfeleistung hat die Heimbewohnerin/der Heimbewohner die eigenen Mittel, zu denen das gesamte Einkommen gehört, einzusetzen.
Das Einkommen umfasst alle Einkünfte, die der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner zufließen:
- Pensionen, das Kranken-, das Rehabilitations-, das Pflegegeld
- die Einnahmen aus Haus-/ Grundbesitz (Pacht- bzw. Mieteinnahmen), sowie sonstige Einnahmen z.B. Kapital- oder Zinserträge aus Barvermögen oder
Einkommenssteuergutschriften. - Vertragliche Ansprüche der HeimbewohnerInnen, z.B. Leibrente, Ausgedinge, Fruchtgenuss oder andere Ansprüche aus Übergabs-, Schenkungs-, oder Kaufverträgen
- Privatrechtliche Pflegeverpflichtungen zugunsten der Heimbewohnerin/des Heimbewohners (z.B.Pflegevorsorge, Pflegeversicherungsleistungen)
- Ehegatten, Eltern und eingetragene Partner haben die für die Heimbewohnerin/den Heimbewohner
aufgewendeten Kosten im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht zu ersetzen
Von der Pension verbleibt der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner 20 v. H. zuzüglich allfälliger Sonderzahlungen (13. und 14.) zur freien Verfügung. Aus dem Pflegegeld verbleibt der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner ein Taschengeld in der Höhe von 10 v. H. des Pflegegeldes der Stufe 3.
Unterlagen:
Für eine dauerhafte Aufnahme im Wohn- und Pflegeheim werden folgende Dokumente vor der Aufnahme benötigt:
- Persönliche Dokumente: Meldezettel, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde bzw. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil + Unterhaltsvereinbarung, Protokoll Verlassenschaftsabhandlung (Einantwortungsurkunde genügt nicht)
- Pensionsnachweise: aktueller Pensionsbescheid, Pflegegeldbescheid mindestens der Pflegestufe 3, wenn verheiratet: Pensionsbescheid des/r Gatten/-in
- Versicherungen: Polizzen aller Versicherungen
- Verträge: Schenkungs-, Übergabs-, Kaufverträge
- Vermögensverhältnisse: Finanzstatus der Bank, Umsatzliste der Konten (1/2 Jahr) mit Kontostand zum Heimeintritt, Sparbücher und Sparkonten, Bausparer, Wertpapiere, Lebens- und Kapitalversicherungen
- Vertretung: zB Nachweis Erwachsenenvertretung