18.12.2024

Beiträge

Soziales

Langzeitpflege Wohn- und Pflegeheim

Für eine Dauerpflege benötigt man mindestens die Pflegestufe 3.

Voraussetzungen:

  • Mindestens Pflegestufe 3, gemäß § 22 des Tiroler Heim- und Pflegeleistungsgesetzes
  • Hauptwohnsitz in Tirol (bei Gemeindebürger außerhalb von Sölden muss zuerst mit der Heimatgemeinde über eine Aufnahme abgeklärt werden)

Finanzierung:

Vor der Gewährung der Hilfeleistung hat die Heimbewohnerin/der Heimbewohner die eigenen Mittel, zu denen das gesamte Einkommen gehört, einzusetzen.

Das Einkommen umfasst alle Einkünfte, die der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner zufließen:

  • Pensionen, das Kranken-, das Rehabilitations-, das Pflegegeld
  • die Einnahmen aus Haus-/ Grundbesitz (Pacht- bzw. Mieteinnahmen), sowie sonstige Einnahmen z.B. Kapital- oder Zinserträge aus Barvermögen oder
    Einkommenssteuergutschriften.
  • Vertragliche Ansprüche der HeimbewohnerInnen, z.B. Leibrente, Ausgedinge, Fruchtgenuss oder andere Ansprüche aus Übergabs-, Schenkungs-, oder Kaufverträgen
  • Privatrechtliche Pflegeverpflichtungen zugunsten der Heimbewohnerin/des Heimbewohners (z.B.Pflegevorsorge, Pflegeversicherungsleistungen)
  • Ehegatten, Eltern und eingetragene Partner haben die für die Heimbewohnerin/den Heimbewohner
    aufgewendeten Kosten im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht zu ersetzen

Von der Pension verbleibt der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner 20 v. H. zuzüglich allfälliger Sonderzahlungen (13. und 14.) zur freien Verfügung. Aus dem Pflegegeld verbleibt der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner ein Taschengeld in der Höhe von 10 v. H. des Pflegegeldes der Stufe 3.

Unterlagen:

Für eine dauerhafte Aufnahme im Wohn- und Pflegeheim werden folgende Dokumente vor der Aufnahme benötigt:

  1. Persönliche Dokumente: Meldezettel, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde bzw. Sterbeurkunde, Scheidungsurteil + Unterhaltsvereinbarung, Protokoll Verlassenschaftsabhandlung (Einantwortungsurkunde genügt nicht)
  2. Pensionsnachweise: aktueller Pensionsbescheid, Pflegegeldbescheid mindestens der Pflegestufe 3, wenn verheiratet: Pensionsbescheid des/r Gatten/-in
  3. Versicherungen: Polizzen aller Versicherungen
  4. Verträge: Schenkungs-, Übergabs-, Kaufverträge
  5. Vermögensverhältnisse: Finanzstatus der Bank, Umsatzliste der Konten (1/2 Jahr) mit Kontostand zum Heimeintritt, Sparbücher und Sparkonten, Bausparer, Wertpapiere, Lebens- und Kapitalversicherungen
  6. Vertretung: zB Nachweis Erwachsenenvertretung

Ester Stöckl

Heimleitung | Pflegeleitung

Laura Gstrein

Verwaltung | Heimleitung-Stv.

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