27.11.2024
Neuigkeiten
Gemeinde
Information zur Aufenthaltsbescheinigung
Eine Terminvereinbarung für die Beantragung der Anmeldebescheinigung bei der Bezirkshauptmannschaft ist zwingend erforderlich!
Alle Personen, die sich in Österreich aufhalten unterliegen der Meldeverpflichtung nach dem Meldegesetzt. Wer in Österreich Unterkunft nimmt oder eine Unterkunft aufgibt, ist zur An- und Abmeldung bei der zuständigen Meldebehörde verpflichtet.
Zudem muss jede Person, welche die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates oder der Schweiz besitzt und sich länger als 3 Monate in Österreich aufhält, spätestens binnen vier Monate ab der Einreise bei der Bezirkshauptmannschaft vorstellig werden um eine Anmeldebescheinigung zu beantragen.
Eine Terminvereinbarung bei der Bezirkshauptmannschaft ist dabei zwingend erforderlich!
Ein Termin kann Online unter folgendem Link vereinbart werden:
https://termin.tirol.gv.at/public/standorte