21.11.2024

Neuigkeiten

Gemeinde

Information zum Krampus gehen

Informationen für ein geordnetes und reibungsloses Krampus gehen am 05. Dezember

Liebe Gemeindebürger/Innen,

immer wieder kommt es beim jährlichen „Krampus gehen“ zu störenden Missständen. Jedes Jahr erhalten wir Beschwerden von Einheimischen und auch von Gästen.

Um einen geordneten und reibungslosen Ablauf des „Krampus gehen“ zu gewährleisten, möchten wir auf die ortspolizeiliche Verordnung des Gemeinderates vom 25.11.2004 zur Hintanhaltung des ungeordneten „Krampus gehen“ hinweisen und ersuchen folgende Vorgangsweise einzuhalten:

  • Jede Person die als Krampus gehen möchte, hat sich am Gemeindeamt Sölden bis spätestens 04.12. anzumelden und erhält eine Plakette mit Kennnummer. Für die bei der Anmeldung ausgegebene Plakette ist eine Kaution im Betrag von 20,- Euro zu bezahlen. Der Betrag wird bei Rückgabe der Plakette erstattet. Die Plakette ist während des „Krampus gehen“ sichtbar an der Verkleidung zu tragen.
  • Das „Krampus gehen“ ist traditionsgemäß ausschließlich auf den 05. Dezember beschränkt.
  • Für das „Krampus gehen“ werden nur Erwachsene und Jugendliche ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zugelassen.
  • Übertretungen werden zur Anzeige gebracht und, sofern die Tat ohnehin nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung bildet, nach der Tiroler Gemeindeordnung mit einer Geldstrafe bis zu 2.000,- Euro bestraft.