
24.03.2025
Neuigkeiten
Gemeinde
Soziales
Heizkostenzuschuss 2025
Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden.
Höhe Heizkostenzuschuss: 250 €
- Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie BewohnerInnen von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder SchülerInnen- und StudentInnenheimen (Stichtag Antragstellung bzw. Förderentscheidung)
Nettoeinkommensgrenzen Heizkostenzuschuss
- 1.210 € pro Monat für alleinstehende Personen
- 1.910 € pro Monat für Ehepaare und Lebensgemeinschaften
- + 300 € pro Monat für jede weitere Person ohne Einkommen
- + 700 € pro Monat für weitere Personen mit Einkommen
Folgeanträge
Allen FördernehmerInnen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, wurde bereits vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular zugestellt. Für MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.
Erforderliche Unterlagen
Alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise, der im gemeinsamen Haushalt gemeldeten Personen.
Anträge für den Heizkostenzuschuss können zwischen 1. März und 30. September 2025 gestellt werden.
mittels Online-Formular (verfügbar unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss)
oder Antrag drucken und händisch ausfüllen
- Jenen Haushalten, deren Tirol-Zuschuss 2024 (Heizkostenzuschuss) bewilligt wurde, wurde bereits per E-Mail bzw. per Post ein Folgeantrag zugeschickt.
- online – nachdem Sie den Antrag online ausgefüllt haben, wird dieser an die Fachabteilung übermittelt.
- postalisch an: Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- persönlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales – Tiroler Hilfswerk, Meraner Straße 5, 6020 Innsbruck
- bei Ihrer Gemeinde
- an das Tiroler Hilfswerk – telefonisch unter 0512 508 3693 oder per E-Mail an hilfswerk@tirol.gv.at
- monatliche Einkommensnachweise 2025 aller im Haushalt gemeldeter Personen (z. B. Gehaltsnachweis, Einkommensbescheid AMS, ÖGK oder aktueller Kontoauszug mit dem monatlichen Einkommen; Selbstständige: aktueller Einkommenssteuerbescheid)
- Nachweis über Alimente (Unterhaltsvereinbarung oder aktueller Kontoauszug)
Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden / gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln (siehe Informationsblatt zur Einkommensberechnung).
Nicht anzurechnen sind: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Witwengrundrenten nach dem KOVG, Beschädigtengrundrente nach dem KOVG einschließlich der Erhöhung nach § 11 Abs. 2 und 3 KOVG, Rentenleistung nach dem Heimopferrentengesetz, erhöhte Ausgleichszulagenbezüge
Abzuziehen sind: zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit sie nachweislich regelmäßig bezahlt werden bzw. festgesetzt wurden.
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet.
Für Haushalte von MindestpensionistInnen mit Bezug der Ausgleichszulage, die den Tirol-Zuschuss im Jahr 2024 erhalten haben, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusageschreiben, die Auszahlung erfolgt automatisch.
Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt im Herbst 2025 zu Beginn der Heizsaison.
Heizkostenzuschuss Online-Service
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