03.03.2025

Neuigkeiten

Gemeinde

Antrag auf Heizkostenzuschuss

Alle Informationen rund um den Heizkostenzuschuss

Allgemeine Informationen
Das Land Tirol gewährt für die Heizperiode 2025/2026 nach Maßgabe der folgenden Richtlinie einen einmaligen Zuschuss pro Haushalt zur Abdeckung der Heizkosten. Zusätzlich wird ein einmaliger Zuschuss pro Haushalt zur teilweisen Abfederung der gestiegenen Wohnkosten gewährt.

Info: Wenn Sie den Heiz- und/oder Wohnkostenzuschuss 2023 erhalten haben, dann ist keine Antragstellung erforderlich. Informationen zum Folgeantrag werden an Sie noch gesendet bzw. wurden bereits an Sie gesendet.

Voraussetzungen:
– Hauptwohnsitz in Tirol
– Einkommensobergrenze laut Richtlinie
– kein Bezieher von Grundversorgung
– keine Unterbringung in einem Wohn- und Pflegeheim, einer stationären Einrichtung der Behindertenhilfe oder einem Schüler- und Studentenheim

Fristen
Anträge können zwischen 01. März 2025 und 30. September 2025 gestellt werden.

Zuständige Stelle
Abteilung Soziales
Tiroler Hilfswerk
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
+43 512 508 3692 oder 3693
tiroler.hilfswerk@tirol.gv.at

Erforderliche Unterlagen
– alle aktuellen monatlichen Einkommensnachweise aller im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten volljährigen Personen sowie Alimente.
– das monatliche Einkommen sollte nicht älter als 3 Monate vor Antragsstellung sein.
– Wenn kein Einkommen vorhanden ist, ist eine Mitversicherungsbestätigung mitzusenden.

Kosten
Für die Antragstellung entstehen keine Kosten.

Die Mitarbeiterinnen der Gemeinde Sölden, Gstrein Annabell und Klotz Dagmar, stehen Ihnen gerne mit Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung.

Kontaktinformation

Annabell Gstrein

Leitung-Stv. Buchhaltung

Dagmar Klotz

Wohnen | Mieten | Buchhaltung